um den Garten / pachten - Bergbusch

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Sie möchten einen Garten pachten?

Zur Zeit sind Parzellen neu zuverpachten.

Die Mitgliedschaft
Die  Mitgliedschaft in unserem Kleingärtnerverein ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Hier können Sie die aktuelle Satzung lesen, herunterladen.
Download der Satzung.

Wenn Sie sich für eine Parzelle interessieren, nehmen Sie bitte über das nebenstehende Formular Kontakt mit uns auf, vielen Dank.
Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Informationen über die Verpachtung

Kleingärtner, Kleingärnerinnen gesucht!
So müsste eigentlich die Suchanzeige für einen Nachpächter heißen. Stattdessen liest man in Tageszeitungen häufig: „Laube zu verkaufen“ oder „Garten zu verkaufen“.
   
Der Garten ist jedoch nicht zu kaufen, sondern zu pachten, und dies nur über die Kleingärtnerorganisation (in der Regel über den Verein). Die Laube selbst kann zwar verkauft werden, ist wirtschaftlich jedoch wertlos, wenn sie nicht auf der Gartenparzelle verbleiben kann und mit dem Ankauf nicht die Gartennutzung verbunden ist. Dazu muss zwingend ein Pachtvertrag  abgeschlossen werden.
   
Der Pächterwechsel ist immer über den Verein vorzunehmen.
Den  ausscheidenden Pächter interessiert vielleicht vorrangig eine  schnelle  Weitergabe des Gartens und ein guter Verkaufserlös für seine  Laube. Der Vereinsvorstand muss aber weiterdenken. Er hat Sorge dafür zu tragen, dass ein neuer Gartenfreund, Gartenfreundin in die Anlage kommt, sich gärtnerisch betätigt und sich in die Gemeinschaft integrieren will. Dem Vorstand obliegt die Verantwortung für den Verein, die ordnungsgemäße Abwicklung der Pachtverhältnisse und die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung.
   
Beim Wechsel des Pächters wird die Parzelle aufgrund einer Gartenbegehung bewertet. Auf dieser Bewertung  beruht die Obergrenze für die Ablösesumme, die der Nachpächter an de Verein zu entrichten hat. Gleichzeitig ist es die letzte Möglichkeit für den Verein, die Entfernung unzulässiger Baulichkeiten und Bepflanzungen von demjenigen zu verlangen, von dem sie verursacht wurden.
   
Der Vorstand steht in der Pflicht, zum Wohle des Vereines, wenn er die Abwicklung des Pächterwechsels und die Auswahl des neuen Bewerbers (oder Bewerberin) sorgfältig vornimmt.
(Quelle (in Teilen): Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.)

Aktuelle Informationen vom Verband:

Der Stadt- und Bezirksverband Informiert uns regelmäßig, hier können Sie die Aushänge als PDF ansehen oder herunterladen.


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